Endbenutzer > Annahme eines Intermediärer Dritter (DE)

LOGALTY erbringt vertrauliche Dienste, bestehend aus der Schaffung und Aufbewahrung von Beweisen, die auf elektronischem Weg vorgelegt und erhalten wurden und die Abgabe von Willenserklärungen in dieser Umgebung sowie die Erfüllung der formalen Erfordernisse in Verbindung mit diesen Erklärungen bezeugen.

Die von LOGALTY bestätigten Willenserklärungen können sich auf Übersendung, Empfang oder Annahme konkreter Dateien beziehen, die über verschiedene Verfahren abgegeben werden können, u. a.:

  • Über die Versendung einer SMS mit einer Nummer (PIN) an das MITGLIED, das sie ggf. auf der Webseite von LOGALTY eingeben muss.
  • Über die Versendung einer Nummer (PIN) mit AUDIO-NACHRICHT an das MITGLIED, das sie ggf. auf der Webseite von LOGALTY eingeben muss
  • Über die Erfassung des digitalisierten, handgeschriebenen Schriftzugs des MITGLIEDS auf einer elektronischen Vorrichtung mit Erfassung der damit verbundenen dynamischen Daten.
  • Über die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen.
  • Über die Nutzung fortgeschrittener elektronischer Signaturen.

 

Zur Erbringung des Dienstes müssen SIE Folgendes annehmen:

  1. Erscheinen von LOGALTY als bei dem Vorgang Intermediärer Dritter mit dem einzigen Zweck, den Nachweis über die Abgabe einer konkreten Willenserklärung zu schaffen und aufzubewahren.
  1. Die vorstehend genannten elektronischen Signaturverfahren zur Abgabe von Willenserklärungen, da sie als deren Nachweis für angemessen gelten.
  1. Für die Erbringung der Dienste muss LOGALTY Auskunft über SIE erhalten. LOGALTY nutzt diese Daten ausschließlich zur Erfüllung des erteilten Beweisauftrags. Deshalb gilt LOGALTY als ein Beauftragter der Datenverarbeitung und handelt auf Rechnung des Verantwortlichen der Datenverarbeitung mit den zu dieser Figur gehörenden Pflichten.