Endanwender > Akzeptanz für Intermediärer Dritter (ES-DE)

Beide Parteien vereinbaren hiermit den elektronischen Abschluss des vorliegenden Vertrags unter Beteiligung ein Intermediärer Dritter . Hierzu wird der PRÄDISPONIERENDEN oder LOGALTY dem BEITRETENDEN ein Exemplar der vovertraglichen Informationen oder des Vertrags an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse senden.

Zum Zugang seitens des BEITRETENDEN zum vorbezeichneten Vertrag, wird LOGALTY dem BEITRETENDEN die Mechanismen zur Verfügung stellen, um auf den Vertrag. Nachdem dieser empfangen wurde, kann der BEITRETENDE nach Durchlesen den im Vertrag aufgeführten Bedingungen zustimmen, anhand der durch LOGALTY bereitgestellten Mechanismen, woraufhin ein elektronischer Nachweis der Annahme derselben generiert wird.

LOGALTY wird sowohl dem PRÄDISPONIERENDEN als auch dem BEITRETENDEN ein elektronisches Zertifikat zusenden, mit dem Vertragsschluss. Dem BEITRETENDEN wird dieses Zertifikat an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.

Um die rechtliche Wirksamkeit des beschriebenen Verfahrens zu gewährleisten, kommen beide Parteien Folgendes überein:

  • LOGALTY als Intermediärer Dritter zu bestellen und ihr ggf. die Generierung und Aufbewahrung für mindestens fünf Jahre des Nachweises des besagten vertraglichen Abschlusses zu übertragen.
  • Nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 3.10 des gültigen Gesetzes über die elektronische Signatur, akzeptieren beide Parteien den Einsatz der Mechanismen der elektronischen Signatur, die von LOGALTY vorgeschlagen werden (und nachfolgend aufgeführt sind).
  • Für die Erbringung der Dienstlistung von LOGALTY als Intemediate Third Party, informieren wir Sie, dass LOGALTY die notwendigen Daten zur Dienstleistungserbringung vorliegt, Logalty die notwendigen Daten zur Dienstleistungserbringung zu übermitteln, welche ausschließlich zur Generierung und Aufbewahrung des elektronischen Nachweises und des Inhalts des Geschäft, die abgeschlossen werden, dienen.
  • Demzufolge gilt LOGALTY als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung nach Artikel 28 der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2016, mit allen dieser Rechtsfigur inhärenten Pflichten.

 

Die Mechanismen zum Zugang und zur Zustimmung der Bedingungen, die von LOGALTY bereitgestellt werden, sind folgende:

  • Beglaubigte elektronische Signatur des BEITRETENDEN
  • Handschriftlich vollzogene Unterschrift auf elektronischer Vorrichtung
  • Per SMS dem BEITRETENDEN zugesandter Operationscode (PIN), welcher diesen ggf. auf der Website von LOGALTY eingeben wird
  • Per VOICEMAIL dem BEITRETENDEN zugesandter Operationscode (PIN), welcher diesen ggf. auf der Website von LOGALTY eingeben wird